heufig gestellte fragen
1. Wie groß ist eine Großfläche?
2. Was braucht man, um einen Werbestandort zu prüfen und Angebot zu machen?
3. Wie mache ich gute Bilder zu meinem Standort?
4. Wer wird mein Vertragspartner?
5. Wie sehen die Werbeanalgen aus?
6. Wieviel Strom wird meine Werbeanlage verbrauchen?
7. Wie schätzt man die Frequenz eines Werbestandorts ein?
8. Brauchen Ihre Werbeanlagen eine Baugenehmigung?
9. Wie viel kann ich mit Plakatwerbung verdienen?
10. Welche Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung meiner Werbefläche kommen auf mich zu?
11. Wie lange laufen die Mietvereinbarungen?
12. Wer kümmert sich nach dem Vertragsende um die Entfernung der Werbeanalge?
13. Welche Werbung kommt dran?
14. Kann man bestimmte Werbung ausschließen?
15. Wie kann man den Vertragspartner wechseln?
16. Wie oft wird plakatiert?
17. Wie sieht der Ablauf aus?
18. Welche Klauseln beinhaltet ein
19. Welche Standorte sind für die Plakatwerbung interessant?
1. Wie groß ist eine Großfläche?
Als Großfläche bezeichnet man auch einen Werbeträger für 18/1-formatige Werbung. Mehr dazu
2. Was brauchen wir, um einen Werbestandort zu prüfen und ein Angebot zu machen?
3. Wie mache ich gute Bilder zu meinem Standort?
Wir brauchen ein Bild aus ca. 30m Entfernung und ein Nahbild (ca. 5m). Beispielbilderkönnen Sie sich auf unserer Webseite anschauen.
Die Bilder können Sie uns z.B. per Email (info@werbeflächenvermieten.de) oder Whatsapp (01794261573) zukommen lassen.
Diese Bilder sollten uns eine eindeutige Feststellung erlauben, dass für den Plakatträger keine Sichtbehinderung besteht und dass der Aufbau und die regelmäßige Bewirtschaftung gesichert sind.
für eine doppelseitige anlage
für eine Hauswandfläche
4. Wer wird mein Vertragspartner?
Als Vertragspartner haben Sie dann einen unserer bewerten Koooperationspartner, der das beste Angebot für Sie unterbreitet hat.
5. Wie sehen die Werbeanalgen aus?
6. Wieviel Strom wird meine Werbeanlage verbrauchen?
Wegen der Stromkosten müssen Sie sich keine Gedanken machen. Diese werden wir komplett übernehmen.
Für die Kontrolle des Verbrauchs bekommen Sie von uns einen Zwischenzähler installiert. Der wird selbstverständlich kostenlos für Sie.
7. Wie schätzt man die Frequenz eines Werbestandorts ein?
8. Brauchen Ihre Werbeanlagen eine Baugenehmigung?
9. Wie viel kann ich mit Plakatwerbung verdienen?
Allein bezogen auf die Großflächen liegen die Nettomieten heutzutage ungefähr zwischen 400€ und 4.000€/ Jahr.
Welche Faktoren beeinflussen die Miete?
1. Gemeindegröße
Je grösser Ihre Gemeinde ist, um so höhere Miete können Sie sich erhoffen.
So bekommen Sie z.B. unter sonst gleichen Bedingungen für eine Werbetafel in einer Stadt mit mehr als 100.000 Einwohner etwa 40% mehr Miete als in einer Gemeinde mit bis zu 20.000 Einwohner.
2. Frequenz
Je frequentierter die Straße ist, an welcher Ihr Werbestandort sich befindet, umso höher wird die Miete. Die Frequenz einer Straße wird anhand von einem Frequenzatlas ermittelt.
3. Art der Werbeanlage
Hier unterscheidet man zunächst zwischen konventionellen Großflächen und City-Star-Boards. Letztere sind viel attraktiver und bringen daher mehr Geld für die Vermieter.
Beide Arten von Werbeträger können ferner ein- und doppelseitig sowie be- und unbeleuchtet sein.
Doppelseitige Außenwerbeanlagen werden quer zur Straßenverkehrsachse aufgebaut, sodass sie aus beiden Verkehrsrichtungen gesehen werden. In diesem Fall kann man doppelt so viel mit der Werbung verdienen.
Ebenfalls erhöhen sich Mieteinnahmen, wenn der Werbeträger eine eigene Beleuchtungseinheit hat, da eine solche Werbefläche auch in der Nacht für Aufmerksamkeit sorgt. Die Stromkosten reduzieren Ihren Verdienst dabei nicht, da sie komplett (inkl. des Zwischenzählereinbaus) durch die Mieterin übernommen werden.
Eine Werbeanlage kann auch parallel zu Verkehrsachse errichtet werden. Diese Aufbauweise wurde früher ziemlich oft praktiziert. Seit Einfuhr von den PpS- (Plakatseher pro Stelle) sowie K-Werten im Jahr 2013 werden die sog. Parallelflächen wegen des schlechten Blickkontakts kaum noch in Bestand genommen.
4. Häufung
Befinden sich andere Werbeträger gleicher Art in der Nähe, werden Sie mit der Werbeanlage an Ihrem Standort konkurrieren und die Werbeeinnahmen dadurch verringern, sodass auch Ihre Miete kleiner ausfällt.
5. Einsehbarkeit
Je mehr PpS Ihre Werbefläche hat, umso teurer wird die Werbung für die Werbetreibenden. Das beeinflusst positiv Ihre Mieteinnahmen.
Die Werbefläche muss also gut sichtbar ein, einer langen Wahrnehmung unterliegen sowie keine Ablenkung durch die Umgebung erfahren.
6. Auslastung
Nichtsdestotrotz kommt der Auslastung in Ihrem Ort eine sehr große Bedeutung zu.
Sind z.B. die benachbarten Werbeanalgen schlecht ausgelastet, wird Ihre Werbeanlage sicherlich davon auch betroffen sein. Die dadurch reduzierte Einnahmeerwartungen beeinflussen daher negativ auch Ihre Miete.
10. Welche Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung meiner Werbefläche kommen auf mich zu?
Sämtliche im Zusammenhang mit der Errichtung und Unterhaltung der Werbeanlage entstehenden Kosten trägt die Mieterin. Hierzu gehören auch die Genehmigungsgebühren, Versicherungsprämien sowie Auf- und Abbaukosten.
11. Wie lange laufen die Mietvereinbarungen?
12. Wer kümmert sich nach dem Vertragsende um die Entfernung der Werbeanalge?
13. Welche Werbung kommt dran?
Die Motive dürfen gegen keine gesetzlichen Bestimmungen verstoßen oder vom Deutschen Werberat gerügt worden sein (www.werberat.de)
14. Kann man bestimmte Werbung ausschließen?
15. Wie kann man den Vertragspartner wechseln?
Der einfachste Weg wäre es, den Mieter danach zu fragen. Da Sie aber bereits diesen Artikel lesen, sind Sie entweder skeptisch hinsichtlich dieser Idee, oder haben bereits eine negative Erfahrung damit gemacht. Klar, Ihr Vertragspartner will die Miete solange wie möglich niedrig halten. Sie sollten sich daher keine großen Hoffnungen machen.
Alternativ können Sie sich Angebote von Mitbewerbern einholen. Was auf den ersten Blick relativ simple erscheint, kann aber in der Tat problematisch sein.
Die meisten Mitbewerber geben ungern Konkurrenzangebote ab. Dies ist nicht nur dadurch bedingt, dass die Firmen bei bereits bestehenden Verträgen nicht konkurrieren wollen.
Fast alle Werbenutzungsverträge räumen dem Mieter ein sog. Vormiet- /Vorpachtrecht ein. Das ist das Recht, im Fall der Neuvermietung in einen von dem Vermieter mit einer dritten Person abgeschlossenen Mietvertrag einzutreten.
Wenn man dazu noch die Vertragslaufzeit zählt, die in den meisten Fällen nicht weniger als fünf Jahre beträgt, versteht man, warum die Werbehäuser nur wenig Interesse an solchen Standorten haben. Es gibt aber doch eine Möglichkeit Ihr Mietverhältnis zu verbessern und wir können Ihnen dabei helfen.
a) Zunächst sollten Sie Ihren aktuellen Vertrag ordentlich kündigen und sich eine Kündigungsbestätigung erstellen lassen. Das Einzige, was Sie dabei riskieren, ist, dass der aktuelle Mieter selbst den Vertrag wegen einer Unrentabilität der Fläche kündigen will. In diesem Fall lässt er Ihre Kündigung nicht zurückziehen. Aber dann brauchen Sie einen solchen Vertrag ja sowieso nicht, da Sie bereits mit der aktuellen Miete unzufrieden sind.
b) Nachdem Sie uns die Kündigungsbestätigung vorgelegt haben, unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches und attraktives Angebot.
c) Sollten Sie sich für unser Angebot entscheiden, schließen wir einen Werbenutzungsvertrag ab, der an die Stelle des gekündigten Vertrags treten soll.
d) Wenn Ihr aktueller Vertrag dem Mieter ein Vormietrecht einräumt, legen Sie dem jetzigen Mieter als nächstes den neuen Mietvertrag vor, damit er von seinem Vormietrecht Gebrauch machen kann. Dies soll er innerhalb von 10 Tagen tun.
Will er unter den im neuen Vertrag vereinbarten Bedingungen ein Mietverhältnis fortsetzen, wird Ihr neuer Vertrag aufgrund einer entsprechenden Klausel dadurch automatisch unwirksam. So vermeiden Sie die Situation, in der Sie sich aus zwei ähnlichen Verträgen verpflichtet werden, aber nur einen erfüllen können. Will der aktuelle Mieter von seinem Vormietrecht keinen Gebrauch machen, wird der neue Vertrag wirksam und tritt an die Stelle des gekündigten Verhältnisses.
Zugunsten der Vermieter/Verpächter gibt es seit 2017 eine Rechtsprechung von Bundesgerichtshof zum Vormietrecht, die mehrere Klauseln über das Vormietrecht in Frage stellt. Dieser hat am 24.11.2017 entschieden, dass die in einem Landpachtvertrag von dem Pächter als Allgemeine Geschäftsbedingung gestellte Klausel, wonach ihm "ein Vorpachtrecht" eingeräumt wird, ohne dass der Inhalt dieses Rechts näher ausgestaltet wird, wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam ist (Az.: LwZR 5/16).
16. Wie oft wird plakatiert?
17. Wie sieht der Ablauf aus?
Sobald unser Angebot Ihnen zusagt, wird ein Mietvertrag abgeschlossen und eine Baugenehmigung beantragt. Geht das Genehmigungsverfahren für uns positiv aus, sodass für Ihre Werbefläche eine Baugenehmigung erteilt wird, kommt es zügig zum Aufbau der Werbeanlage. Ab dem Zeitpunkt der Errichtung wird die Miete in regelmäßigen Abständen ausgezahlt.
18. Welche Klauseln beinhaltet ein Werbenutzungsvertrag (Pacht-/Mietvertrag)?
19. Welche Standorte sind für die Plakatwerbung interessant?
Die künftige Werbeanlage muss ferner eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung ermöglichen. Weniger attraktiv sind daher die Standorte, die von der Straße zwar gut einsehbar, jedoch für einen Plakatierer unzugänglich sind oder einen enormen Aufwand (z.B. ungerader Boden) bei dem Plakatanschlag erfordern.
Von der Art der Flächennutzung sind vor allem die Werbestandorte, die sich in Misch- sowie Gewerbegebieten befinden, interessant. Nicht baugenehmigungsfähig sind z.B. Werbeflächen in allgemeinen Wohngebieten, was auch häufig der Fall ist. Ferner werden die Werbestandorte entlang der Bundesfernstraßen wegen der Abstandspflicht (Autobahn - 40 Meter, Bundesstraße – 20 Meter) nicht in Bestand genommen, da die Effektivität der Werbung sehr niedrig ist.
20. Wie wird Plakatwerbung bewertet?
Als Berechnungsgrundlage der Kontakte pro Termin dient der PPS (Plakatseher pro Stelle). Dabei wird mit einer durchschnittlichen Anzahl von 10.5 Tagen pro Termin (=Dekade) kalkuliert. Es handelt sich bei den Angaben um Bruttoreichweiten.
PPS
Der PPS (Plakatseher pro Stelle) bildet die Grundlage zur Bewertung von Plakatwerbung und bezeichnet die Kontaktsumme eines Werbeträgers pro Tag. Dieser Wert wird jedoch nicht garantiert – es handelt sich lediglich um eine Kontaktchance, die anhand von Verkehrsanalysen errechnet wird. Erst nach 2 Sekunden Betrachtung wird die Anzeige als „wahrgenommen“ und somit als Kontakt bewertet.